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Informationen zu Corona

Testpflicht

 

Testpflicht in Kindertageseinrichtungen ab 07.02.2022

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat sich die Landesregierung dazu entschieden, in Kindertageseinrichtungen das bisher freiwillige Testangebot als Testverpflichtung fortzuführen.

 

D.h., ab 7. Februar 2022 gibt es eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

 

Dann gilt: In Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen müssen die Eltern und Sorgeberechtigten für Kinder im Alter ab einem Jahr bis zur Einschulung an mindestens zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen.

 

In der Kita „Kunterbunt“ sind dafür der Montag und der Donnerstag festgelegt.

D.h.: Bitte testen Sie Ihre Kinder immer Montag und Donnerstag zu Hause.

Bestätigen Sie das negative Testergebnis auf dem Formular „Bescheinigung Durchführung Antigen-Schnelltest“ und zeigen es beim Bringen Ihres Kindes der Erzieherin.

Ohne diesen Nachweis können wir Ihr Kind nicht annehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Rahmentestkonzept des MBJS

 

Testkonzept Kita "Kunterbunt"

 

Bescheinigung Durchführung Antigen-Schnelltest

 

Anleitung Corona-Selbsttest bei Kindern

 

 

 

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